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GENEHMIGUNG VON FAHRTEN
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen grundsätzlich Fahrten zur Behandlung, wenn sie medizinisch notwendig sind. Allerdings steht die Kosten- übernahme in vielen Fällen unter einem Genehmigungsvorbehalt. Das heißt: Der Patient muss sich eine ärztlich verordnete Krankenfahrt oder den Krankentransport erst von seiner Krankenkasse genehmigen lassen. Nur dann kann er sicher sein, dass die Kosten übernommen werden. Grundregel: Genehmigung ja oder nein Für eine erste Einschätzung hilft diese Regel:
- Fahrten zu einer stationären Behandlung muss sich der Patient von seiner Krankenkasse nicht genehmigen lassen.
- Fahrten zu einer ambulanten Behandlung muss sich der Patient in der Regel von seiner Krankenkasse genehmigen lassen.
- Krankentransport mit Genehmigung von die Krankenkasse:
- Strahlen bzw Chemotherapie
- Dialysefahrten
- Fahrten zu ambulanten Behandlungen
- Fahrten zu stationären oder ambulanten Operationen.
Fahrten zur ambulanten Behandlung ohne Genehmigung Für folgende Fahrten zur ambulanten Behandlung übernehmen die Krankenkassen
die Fahrtkosten, ohne dass die Verordnung zur Genehmigung vorgelegt werden muss:
- Fahrten zu einer Behandlung nach Paragraf 115b SGB V – zu einer ambulanten Operation oder zu einem sonstigen stationsersetzenden Eingriff (s. Kasten) – wenn dadurch eine aus medizinischen Gründen notwendige Krankenhausbehandlung vermieden wird
- Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus nach Paragraf 115a SGB V, zum Beispiel vor oder nach einer Operation
Die Zuzahlung beträgt – unabhängig von der Art des Fahrzeugs – zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro.
Wissenswertes zur Verordnung von KrankenFahrten :
Vertragsärzte können gesetzlich krankenversicherten Patienten Fahrten zur ambulanten und stationären Behandlung verordnen, wenn es medizinisch erforderlich ist. Fahrten aus anderen Gründen, zum Beispiel zum Abholen von Verordnungen oder Erfragen von Befunden, sind nicht verordnungsfähig.
Unsere Krankenfahrten service erleichtern Ihnen die Anfahrt zum Arzt oder in ein Krankenhaus. Wir transportieren Sie bequem zur ärztlichen Versorgung und klären die Zahlung selbst mit Ihrer Krankenkasse.