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Krankentransport Worms

Krankentransport Worms

Taxi Shah

Wir transportieren Sie pünktlich und begleiten Sie gerne zur Station oder zur Anmeldung. Ihr zuverlässiger Krankentransportdienst für Worms und Umgebung

Krankentransport mit Taxi Shah

Krankentransport in Worms

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Genehmigung von Fahrten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Fahrten zur Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig sind. Allerdings unterliegt die Kostenübernahme in vielen Fällen einem Genehmigungsvorbehalt. Das bedeutet: Der Patient muss sich eine ärztlich verordnete Krankenfahrt oder einen Krankentransport von seiner Krankenkasse genehmigen lassen. Nur dann kann er sicher sein, dass die Kosten übernommen werden.

Grundregel: Genehmigung ja oder nein

Für eine erste Einschätzung hilft folgende Regel:

  • Fahrten zu einer stationären Behandlung müssen nicht von der Krankenkasse genehmigt werden.
  • Fahrten zu einer ambulanten Behandlung müssen in der Regel vorab von der Krankenkasse genehmigt werden.

Krankentransport mit Genehmigung der Krankenkasse:

  • Strahlen- oder Chemotherapie
  • Dialysefahrten
  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen
  • Fahrten zu stationären oder ambulanten Operationen

Fahrten zur ambulanten Behandlung ohne Genehmigung

Für folgende ambulante Behandlungen übernehmen die Krankenkassen die Fahrtkosten, ohne dass die Verordnung zur Genehmigung vorgelegt werden muss:

  • Fahrten zu einer ambulanten Operation oder zu einem sonstigen stationsersetzenden Eingriff nach § 115b SGB V, wenn dadurch eine medizinisch notwendige Krankenhausbehandlung vermieden wird.
  • Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus nach § 115a SGB V, beispielsweise vor oder nach einer Operation.

Die Zuzahlung beträgt – unabhängig vom verwendeten Fahrzeug – zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Wissenswertes zur Verordnung von Krankenfahrten

Vertragsärzte können gesetzlich krankenversicherten Patienten Fahrten zur ambulanten und stationären Behandlung verordnen, wenn es medizinisch erforderlich ist. Fahrten aus anderen Gründen, wie zum Beispiel zum Abholen von Verordnungen oder Erfragen von Befunden, sind nicht verordnungsfähig.

Unser Krankentransportservice erleichtert Ihnen die Fahrt zum Arzt oder ins Krankenhaus. Wir transportieren Sie bequem zur ärztlichen Versorgung und kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Für alle Fragen können Sie uns auch online Ihre Anfragen senden.

Krankentransport Anfragen

 

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